Information des SEPA-Rats zum weiteren Vorgehen bei der SEPA-Migration

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Der Deutsche SEPA-Rat hat sich in seiner Sitzung am 22. Januar 2014 mit dem Vorschlag der EU-Kommission befasst, die bisherigen Altformate im Zahlungsverkehr ausnahmsweise noch bis zum 1. August 2014 weiter nutzen zu können. Der SEPA-Rat weist in der beigefügten Erklärung darauf hin, dass der Vorschlag der EU-Kommission das Enddatum 1. Februar 2014 der SEPA-Verordnung nicht aufhebt, sondern lediglich die Sanktionsmaßnahmen gegen Zahlungsdienstleister befristet ausgesetzt werden. Daher sollten auch die öffentlichen Verwaltungen ihre SEPA-Umstellungsaktivitäten konsequent fortsetzen und zeitnah abschließen.

LKT Rundschreiben 2014-039 Information des SEPA-Rats [PDF-Dokument: 50 kB]

27.01.2014